AGBs Veranstaltungen

Veranstalter

Der Bezirksjugendring Oberbayern ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände im Bezirk Oberbayern. Er ist Teil der Körperschaft des öffentlichen Rechts des Bayerischen Jugendring (BJR) und dadurch ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter freier Träger der Jugendhilfe und erfüllt mit den vorliegenden Angeboten eine Aufgabe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts (§11 KJHG). Die Angebote werden zu einem erheblichen Teil mit öffentlichen Mitteln gefördert und sind mit einem pädagogischen Anspruch verbunden. Der Bezirksjugendring Oberbayern erzielt dabei keine Gewinne. Gerichtsstand ist München.

 

Alle Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen haben die gleichen Rechte und Pflichten, ungeachtet ihrer Lebenssituation, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Religion. Deshalb dulden wir keinerlei extremistische, nationalistische, antidemokratische und rassistische Äußerungen und ahnden sie gegebenenfalls mit einem sofortigen Hausverbot bzw. Ausschluss von der Maßnahme. Bei Veranstaltungen behalten wir uns vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu Veranstaltungen zu verwehren oder von diesen auszuschließen.

 

Teilnehmer*innen

Der/Die Teilnehmer*in muss das für die jeweilige Veranstaltung vorgeschriebene Alter und seinen/ihren Wohnsitz in Bayern haben. Vom/Von der Teilnehmer*in wird erwartet, dass er/sie das jeweilige Programm mitgestaltet und sich daran beteiligt. Die Teilnehmer*innen müssen den Anordnungen der Betreuer*innen Folge leisten. Sollte ein/e Teilnehmer*in das Programm erheblich stören und sein/ihr Verhalten sich auch nach intensiven Bemühungen des Betreuerteams nicht ändern, ist der Bezirksjugendring Oberbayern berechtigt, die Erziehungsberechtigten um Abholung zu bitten bzw. das Kind auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause zu schicken.

 

Anmeldung

Anmeldungen zu den Veranstaltungen sind nur schriftlich und auf dem Anmeldeformular gültig. Bei Minderjährigen ist für die Anmeldung das schriftliche Einverständnis des/der gesetzlichen Vertreter/s erforderlich.

 

Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Maßnahme zu zahlen. Eine Anzahlung wird voll auf den Teilnahmepreis angerechnet. Die Restsumme ist vor Beginn der Veranstaltung fällig und auf das Konto des Bezirksjugendring Oberbayern einzuzahlen.

 

Rücktritt

Der Rücktritt muss schriftlich unter Beifügung aller bis dahin erhaltenen Unterlagen mitgeteilt werden. Bei Rücktritt werden in jedem Fall Bearbeitungsgebühren und die dem Veranstalter entstandenen Kosten, die sich bis zum vollen Teilnahmepreis belaufen können, fällig. Benennt der/die Teilnehmer*in rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson, so werden keine Bearbeitungsgebühren fällig, allerdings werden dem/der ursprünglichen Teilnehmer*in die Mehrkosten auferlegt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehen.

 

Änderungen

Der Bezirksjugendring Oberbayern behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht gewährleistet werden können. In diesem Fall werden alle bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Ein weitergehender Anspruch des/der Teilnehmers*in, insbesondere auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung, besteht nicht. Der Bezirksjugendring Oberbayern ist berechtigt, die angebotenen Dienstleistungen zu ändern. In diesem Fall werden die Teilnehmer*innen, soweit möglich und notwendig, rechtzeitig benachrichtigt.

 

Mängel

Sofern während der Veranstaltung wesentliche Mängel auftreten, hat der/die Teilnehmer*in dem Bezirksjugendring Oberbayern hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. Dieser wird sich um gleichwertigen Ersatz bemühen. Der/die Teilnehmer*in ist verpflichtet, die ihm/ihr angebotenen gleichwertigen Ersatzleistungen anzunehmen.

 

Versicherungen

Der Bezirksjugendring Oberbayern schließt grundsätzlich für alle Teilnehmer*innen Versicherungen entsprechend der jeweiligen Veranstaltung ab, die Haftpflicht und Unfall umfassen. Die Gebühren für die Versicherungen sind im Teilnahmepreis inbegriffen.

 

Pass-, Impf- und Devisenbestimmungen

Bei Reisen ist der/die Teilnehmer*in für die notwendigen Ausweispapiere, Impfnachweise und sonstigen Bescheinigungen selbst verantwortlich, ebenso für die Einhaltung der Zoll- und Devisenbestimmungen. Bei Nichtbeachtung trägt der/die Teilnehmer*in die Folgen.

 

Haftung

Der Bezirksjugendring Oberbayern haftet als Veranstalter:

  • für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (z. B. Beförderungsunternehmen oder Beherbergungsbetrieb);
  • für die Richtigkeit der Beschreibung aller angebotenen Veranstaltungen und deren Erbringung;
  • für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung und Abwicklung des technischen Buchungsvorgangs;
  • für die sorgfältige Auswahl seiner Betreuerinnen und Betreuer.
    Im Übrigen haftet er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

Der Bezirksjugendring haftet nicht:

  • bei Unternehmungen und Aktivitäten, die nicht im Teilnahmepreis eingeschlossen sind oder die von den Teilnehmer*innen selbständig außerhalb der Veranstaltung durchgeführt werden;
  • für die grobfahrlässige Verletzung von Aufsichtspflichten durch seine Betreuer*innen.

 

Die Haftung des Bezirksjugendring Oberbayern beschränkt sich auf maximal die dreifache Höhe des bezahlten Reisepreises. Etwaige Ansprüche müssen spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Reise schriftlich beim Bezirksjugendring Oberbayern geltend gemacht werden.

 

Betreuung

Die Veranstaltungen des Bezirksjugendring Oberbayern werden von sorgfältig ausgewählten und ausgebildeten Mitarbeitern*innen betreut. Die Teilnehmer*innen unter 18 Jahren unterliegen der Aufsichtspflicht durch die Betreuer*innen.

 

Veröffentlichungen

Grundsätzlich erklärt/erklären sich der/die gesetzliche/n Vertreter bzw. die Teilnehmer*innen damit einverstanden, dass eventuell während der Veranstaltung gemachte Fotos von Teilnehmern*innen in Flyern, auf Internetseiten des Veranstalters oder für Presseartikel veröffentlicht werden dürfen.

 

Krankheit/Medizinische Eingriffe

Die Teilnehmer*innen bzw. der/die gesetzliche/n Vertreter (bei Teilnehmer*innen unter 18 Jahren), verpflichtet/verpflichten sich, schwerwiegende Krankheiten dem Bezirksjugendring Oberbayern mitzuteilen. Der/die gesetzliche/n Vertreter erklärt/erklären sich bei Erkrankung oder Unfällen mit ärztlicher Behandlung des/der minderjährigen Teilnehmers*in einverstanden. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes für unbedingt notwendig erachtet werden, und die vorherige Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Der/Die gesetzliche/n Vertreter minderjähriger Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass Zecken von den Betreuern*innen schnellstmöglich entfernt werden. Dadurch soll ein Infektionsrisiko minimiert werden. Bei ansteckender Krankheit erklärt/erklären sich der/die gesetzliche/n Vertreter bereit, den/die Teilnehmer*in von der Maßnahme abzuholen.

 

Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt zum „Bundesinfektionsschutzgesetz“. (pdf)