Förderung: Demokratiebildung

Zweck der Förderung

Die Förderung soll die Durchführung demokratiebildender Aktivitäten für und insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen initiieren bzw. ermöglichen.

 

 

Ansprechpartner:

Vor dem Ausfüllen des Antrags, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung, um alle Fragen im Vorfeld gemeinsam zu klären.

Achim Seger Potrait

 

 

Achim Seger / Waseem (Fachbereich Vielfalt, Fachstelle Jugendarbeit in der Migrationsgesellschaft)
Telefon: 089. 54 70 84 60

Mobil: 0176 48 99 44 89
waseem.seger@jugend-oberbayern.de

Gefördert werden insbesondere:

 

  • Non-formale und außerschulische Bildungsformate der Jugendarbeit (z.B.: Seminare, Trainings, Foren, etc.)
  • Projekte und Maßnahmen, die junge Menschen dabei unterstützen, am (gesellschafts)-politischen Diskurs zu partizipieren
  • Projekte und Maßnahmen, die ausdrücklich die Migrationsgesellschaft Oberbayern mitgestalten
  • Lern- und Erlebnisformate, die Demokratie als Gesellschaftsform und/oder als zu lernende Staatsform jungen Menschen selbstbestimmt und handlungsorientiert näherbringen
  • Für Maßnahmen, die die Diversität der Teilnehmenden im Rahmen der Demokratiebildung fördern und unterstützen, können zusätzliche Mittel für den tatsächlichen Mehrbedarf beantragt werden.
  • Materialien und Geräte, die in der Regel zentral angeschafft und der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden (technische Geräte, Kampagnenmaterial, etc.).

 

Zusätzlich fördern wir den Mehrbedarf Diversität !

Um Diversität zu erreichen, müssen Räume und Maßnahmen diversitätsgerecht gestaltet und etablierte Machtverteilungen aufgehoben werden. Diversitätsgerechte Maßnahmen umfassen auch inklusive Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit körperlicher und/ oder geistiger Behinderung.

 

Beispiele für Zusatzkosten Mehrbedarf Diversität:

  • Dolmetscher*innen
  • Gebärdensprachdolmetscher*innen
  • Freizeitassistenz für Menschen mit Behinderung
  • Mehrkosten für eine barrierefreie Unterkunft oder ein Transportmittel
  • Ausschreibungen in unterschiedlichen Sprachen oder in Leichter Sprache, etc.
  • Toilette für Alle z.B. bei Großveranstaltungen
  • Die Anmiete eines weiteren Zimmers für die Übernachtung von z.B. nicht binären Menschen
  • Den Einsatz von Kulturvermittler*innen, wie z.B. JIBs (Jugendintegrationsberater*innen)

 

 

Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien.

  • Die Förderung beträgt bis zu 60 % der förderungsfähigen Kosten, höchstens € 3.000 je Antrag und Maßnahme. Die Maximalförderung beträgt € 7.500 pro Jahr und Antragsteller*in. Die Förderung darf den tatsächlichen Fehlbetrag nicht übersteigen.
  • Der Mehraufwand für Diversität beträgt darüber hinaus max. 2000 € je Antrag und Maßnahme, jedoch höchstens den tatsächlichen Aufwand.
  • Förderungsfähige Kosten sind z.B.: Honorare, Unterkunft und Verpflegung, Leihgebühren, Anschaffungs- und Sachkosten.

Folgende Institutionen können beim Bezirksjugendring Oberbayern Anträge stellen:

  • Jugendverbandsgliederungen von Jugendverbänden, die Mitglied im Bezirksjugendring Oberbayern sind,
  • Gliederungen eines öffentlich anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe mit Bezirksstruktur,
  • Stadt- und Kreisjugendringe in Oberbayern,
  • Jugendgemeinschaften ohne Bezirksstruktur, jedoch Mitglied in einem Jugendring in Oberbayern,
  • Jugendgemeinschaften, Vereine, Organisationen ohne Bezirksstruktur mit der Anerkennung als freie Träger der Jugendhilfe in Oberbayern

Förderungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien.

 

Antragstellung: ausschließlich online spätestens bis acht Wochen vor der geplanten
Maßnahme bzw. Anschaffung

 

Bewilligung: Der Finanzausschuss des Bezirksjugendrings Oberbayern entscheidet über die Anträge im
Einzelfall. Der/die Antragsteller*in erhält einen vorläufigen Bescheid, in dem die mögliche
Förderungssumme enthalten ist. Nach Vorlage des Verwendungsnachweises bewilligt der Bezirksjugendring den endgültigen Zuschuss. 

 

Verwendungsnachweis: Die Abrechnungsbedingungen werden im vorläufigen Bescheid mitgeteilt. Der
Verwendungsnachweis ist spätestens acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme bzw. nach erfolgter Anschaffung einzureichen. Auf der Grundlage des Verwendungsnachweises bewilligt der Bezirksjugendring den
endgültigen Zuschuss für die beantragte Veranstaltung/Anschaffung.

 

Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach der Bewilligung des endgültigen Zuschusses.

 

Prüfung: Eine Belegprüfung behält sich der Bezirksjugendring vor. Die Belege sind 5 Jahre aufzubewahren. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.  Spätestens bis acht Wochen vor der geplanten Maßnahme bzw. Anschaffung muss der Antrag beim Bezirksjugendring Oberbayern vorliegen, damit es zu keinen Kürzungen kommt.

 

Der Verwendungsnachweis ist spätestens acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme bzw. nach erfolgter Anschaffung einzureichen.

Ansprechpartner*innen für fachliche Beratung und Fragen zum Antrag Demokratiebildung:

Achim Seger / Waseem (Fachbereich Vielfalt, Fachstelle Jugendarbeit in der Migrationsgesellschaft)
Telefon: 089. 54 70 84 60

Mobil: 0176 48 99 44 89
waseem.seger@jugend-oberbayern.de

Wir stellen Ihnen hier den Antrag und Verwendungsnachweis als Download-Dokumente zur Verfügung, damit Sie sich alle Informationen, die sie zum Ausfüllen benötigen, vorab einholen können. Bitte beachten sie: Anträge können ab sofort nur noch online eingereicht werden.

 

Ausfüllhilfe zum Antrag Demokratiebildung

 

Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis Demokratiebildung

 

Richtlinien

Auf die Förderung der Maßnahme durch den Bezirksjugendring ist in allen Druckerzeugnissen, auf visuellen Medien sowie Webseiten hinzuweisen. Die aktuellen Logos des Bezirks und des Bezirksjugendrings sind grundsätzlich zu verwenden. Werden die Logos nicht verwendet, kann sich das förderschädlich auswirken.

 

Zum Druck (pdf-Datei)

logoleiste druck.pdf

 

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Doppel Logo Bezirksjugendring und Bezirk Oberbayern