Förderung: Internationale Jugendarbeit

Zweck der Förderung

Die im Bezirksjugendring zusammengeschlossenen Jugendverbände und die anderen öffentlich anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sollen in die Lage versetzt werden, Aktivitäten im Bereich der internationalen Jugendbegegnung durchzuführen.

Gefördert werden Begegnungen zwischen jungen Menschen (bis 27 Jahre) unterschiedlicher Nationalitäten, die zum Verständnis der jeweiligen sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse beitragen.

 

Ansprechpartner:

Vor dem Ausfüllen des Antrags, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung, um alle Fragen im Vorfeld gemeinsam zu klären.

 

Tom Muhr

 

Tom Muhr (Geschäftsführer)
Telefon: 089. 54 70 84 20
tom.muhr@jugend-oberbayern.de

 

 

 

Gefördert werden insbesondere:

 

  • Jugendbegegnungen, bilaterale oder multilaterale Veranstaltungen zwischen oberbayerischen und ausländischen Gruppen mit einem Arbeits- oder Seminarprogramm, im In- und Ausland.
  • Verbandsspezifische internationale Treffen, Musik- und Theaterfestivals, sowie Turniere, Freizeitmaßnahmen und Sportveranstaltungen sind nicht förderfähig
  • Für Maßnahmen, die die Diversität der Teilnehmenden im Rahmen der Jugendkulturarbeit oder Medienpädagogik fördern und unterstützen, können zusätzliche Mittel für den tatsächlichen Mehrbedarf beantragt werden.

 

Zusätzlich fördern wir den Mehrbedarf Diversität !

Um Diversität zu erreichen, müssen Räume und Maßnahmen diversitätsgerecht gestaltet und etablierte Machtverteilungen aufgehoben werden. Diversitätsgerechte Maßnahmen umfassen auch inklusive Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit körperlicher und/ oder geistiger Behinderung.

 

Beispiele für Zusatzkosten Mehrbedarf Diversität:

  • Dolmetscher*innen
  • Gebärdensprachdolmetscher*innen
  • Freizeitassistenz für Menschen mit Behinderung
  • Mehrkosten für eine barrierefreie Unterkunft oder ein Transportmittel
  • Ausschreibungen in unterschiedlichen Sprachen oder in Leichter Sprache, etc.
  • Toilette für Alle z.B. bei Großveranstaltungen
  • Die Anmiete eines weiteren Zimmers für die Übernachtung von z.B. nicht binären Menschen
  • Den Einsatz von Kulturvermittler*innen, wie z.B. JIBs (Jugendintegrationsberater*innen)

 

Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien

  • Der Zuschuss beträgt bis zu 20 % Gesamtkosten; max. 2500 € höchstens jedoch den Fehlbetrag.
  • Der Mehraufwand für Diversität beträgt darüber hinaus max. € 2000 je Antrag und Maßnahme, jedoch höchstens den tatsächlichen Aufwand.
  • Förderungsfähige Kosten sind z.B.: Honorare, Unterkunft und Verpflegung, Leihgebühren, Anschaffungs- und Sachkosten.

Folgende Institutionen können beim Bezirksjugendring Oberbayern Anträge stellen:

 

  • Jugendverbandsgliederungen von Jugendverbänden, die Mitglied im Bezirksjugendring Oberbayern sind,
  • Gliederungen eines öffentlich anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe mit Bezirksstruktur,
  • Stadt- und Kreisjugendringe in Oberbayern,
  • Jugendgemeinschaften ohne Bezirksstruktur, jedoch Mitglied in einem Jugendring in Oberbayern,
  • Jugendgemeinschaften, Vereine, Organisationen ohne Bezirksstruktur mit der Anerkennung als freie Träger der Jugendhilfe in Oberbayern

 

 

Förderungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien.

 

Antragstellung: ausschließlich online spätestens bis acht Wochen vor der geplanten
Maßnahme bzw. Anschaffung

 

Bewilligung: Der Finanzausschuss des Bezirksjugendrings Oberbayern entscheidet über die Anträge im
Einzelfall. Der/die Antragsteller*in erhält einen vorläufigen Bescheid, in dem die mögliche
Förderungssumme enthalten ist. Nach Vorlage des Verwendungsnachweises bewilligt der Bezirksjugendring den endgültigen Zuschuss. 

 

Verwendungsnachweis: Die Abrechnungsbedingungen werden im vorläufigen Bescheid mitgeteilt. Der
Verwendungsnachweis ist spätestens acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme bzw. nach erfolgter Anschaffung einzureichen. Auf der Grundlage des Verwendungsnachweises bewilligt der Bezirksjugendring den
endgültigen Zuschuss für die beantragte Veranstaltung/Anschaffung.

 

Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach der Bewilligung des endgültigen Zuschusses.

 

Prüfung: Eine Belegprüfung behält sich der Bezirksjugendring vor. Die Belege sind 5 Jahre aufzubewahren. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.  Spätestens bis acht Wochen vor der geplanten Maßnahme bzw. Anschaffung muss der Antrag beim Bezirksjugendring Oberbayern vorliegen, damit es zu keinen Kürzungen kommt.

 

Der Verwendungsnachweis ist spätestens acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme bzw. nach erfolgter Anschaffung einzureichen.

Ansprechpartner*innen für fachliche Beratung und Fragen zum Antrag Internationale Jugendarbeit:

Tom Muhr (Geschäftsführer)
Telefon: 089. 54 70 84 20
tom.muhr@jugend-oberbayern.de

Wir stellen Ihnen hier den Antrag und Verwendungsnachweis als Download-Dokumente zur Verfügung, damit Sie sich alle Informationen, die sie zum Ausfüllen benötigen, vorab einholen können. Bitte beachten sie: Anträge können ab sofort nur noch online eingereicht werden.

 

Ausfüllhilfe zum Antrag Internationale Jugendarbeit

 

Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis Internationale Jugendarbeit

 

Richtlinien

Auf die Förderung der Maßnahme durch den Bezirksjugendring ist in allen Druckerzeugnissen, auf visuellen Medien sowie Webseiten hinzuweisen. Die aktuellen Logos des Bezirks und des Bezirksjugendrings sind grundsätzlich zu verwenden. Werden die Logos nicht verwendet, kann sich das förderschädlich auswirken.

 

Zum Druck (pdf-Datei) –

logoleiste druck.pdf

 

Webauflösung (jpeg)

Doppel-Logo Bezirk Oberbayern und Bezirksjugendring Oberbayern