Förderung: Grundförderung

Zweck der Förderung

Die auf Bezirksebene tätigen Jugendverbände sollen durch die Förderung in die Lage versetzt werden, ihre anfallenden Leitungsaufgaben auf Bezirksebene wahrzunehmen.

Dazu gehören insbesondere Aufgaben in Zusammenhang mit konzeptionellen und jugendpolitischen Fragestellungen, planerische Aufgaben des Verbandes sowie die damit verbundenen Erledigungen der anfallenden Verwaltungsarbeiten.

Gefördert werden die Aufwendungen für die zentralen Planungs- und Leitungsaufgaben.

 

 

 

Antragsberechtigt sind die im Bezirksjugendring Oberbayern vertretenen Jugendverbände und andere in den Bayerischen Jugendring aufgenommenen Jugendverbände, soweit sie auf Bezirksebene in Oberbayern tätig sind.

Förderungsvoraussetzungen und alle weiteren Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien.

Ansprechpartner für fachliche Beratung und Fragen zum Antrag Grundförderung:

Portrait von Markus Hönig

 

Markus Hönig (stellvertretende Geschäftsführer, Haushaltsverantwortlicher)
Telefon: 089. 54 70 84 40
markus.hoenig@jugend-oberbayern.de

Das Formular kann mit dem Acrobat Reader (Download hier) gelesen und per PC ausgefüllt werden. Dazu einfach das pdf abspeichern, öffnen und ausfüllen. Im Anschluss ausdrucken, unterschreiben und an den Bezirksjugendring Oberbayern schicken.