Förderung: Mehrbedarf Diversität

Zweck der Förderung

Eine Maßnahme im Sinne der Förderung „Mehrbedarf Diversität“ verfolgt das Ziel, Menschen zu unterstützen, die aufgrund unterschiedlicher Identitätsmerkmale benachteiligt werden. Um Diversität zu erreichen, müssen Räume und Maßnahmen diversitätsgerecht gestaltet und etablierte Machtverteilungen aufgehoben werden. Diversitätsgerechte Maßnahmen umfassen auch inklusive Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit körperlicher und/ oder geistiger Behinderung.

 

Beispiele für Zusatzkosten Mehrbedarf Diversität:

  • Dolmetscher*innen
  • Gebärdensprachdolmetscher*innen
  • Freizeitassistenz für Menschen mit Behinderung
  • Mehrkosten für eine barrierefreie Unterkunft oder ein Transportmittel
  • Ausschreibungen in unterschiedlichen Sprachen oder in Leichter Sprache, etc.
  • Toilette für Alle z.B. bei Großveranstaltungen
  • Die Anmiete eines weiteren Zimmers für die Übernachtung von z.B. nicht binären Menschen
  • Den Einsatz von Kulturvermittler*innen, wie z.B. JIBs (Jugendintegrationsberater*innen)

 

Ansprechpartnerin:

Vor dem Ausfüllen des Antrags, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung, um alle Fragen im Vorfeld gemeinsam zu klären.

Portrait von Mona Harangozó

 

Mona Harangozó  (Fachbereich Vielfalt, Fachstelle Diversität und Politische Bildung)

Telefon: 089. 54 70 84 19

mona.harangozo@jugend-oberbayern.de  

 

 

 

Gefördert werden insbesondere:

 

  • Gefördert wird der Mehrbedarf für die Umsetzung diversitätsbewusste Jugendarbeit in Maßnahmen die ansonsten nicht förderfähig sind (zum Beispiel: die Kosten für eine persönliche Assistenz zur Ermöglichung der Teilnahme an einer Freizeitmaßnahme)
  • Dieser Mehrbedarf ist individuell im Antrag zu beschreiben. Die Förderung soll die barrierefreie Teilhabe von marginalisierten Gruppen oder Einzelpersonen an Maßnahmen der oberbayerischen Jugendarbeit ermöglichen
  • In den regulären Förderbereichen Jugendkultur/Medienpädagogik, Internationale Jugendarbeit und Demokratiebildung ist der Mehrbedarf Diversität direkt im jeweiligen Förderantrag zu stellen

 

Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien

Pro Antrag ist ein Mehrbedarf von bis zu € 2000 förderfähig, höchstens jedoch die tatsächlichen Kosten. Pro Antragsteller*in und Kalenderjahr sind bis zu drei Anträge möglich.

Folgende Institutionen können beim Bezirksjugendring Oberbayern Anträge stellen:

 

  • Jugendverbandsgliederungen von Jugendverbänden, die Mitglied im Bezirksjugendring Oberbayern sind,
  • Gliederungen eines öffentlich anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe mit Bezirksstruktur,
  • Stadt- und Kreisjugendringe in Oberbayern,
  • Jugendgemeinschaften ohne Bezirksstruktur, jedoch Mitglied in einem Jugendring in Oberbayern,
  • Jugendgemeinschaften, Vereine, Organisationen ohne Bezirksstruktur mit der Anerkennung als freie Träger der Jugendhilfe in Oberbayern

 

Förderungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Richtlinien.

 

 

Antragstellung: ausschließlich online vor der geplanten
Maßnahme bzw. Anschaffung

 

Bewilligung: Der Finanzausschuss des Bezirksjugendrings Oberbayern entscheidet über die Anträge im
Einzelfall. Der/die Antragsteller*in erhält einen vorläufigen Bescheid, in dem die mögliche
Förderungssumme enthalten ist. Nach Vorlage des Verwendungsnachweises bewilligt der Bezirksjugendring den endgültigen Zuschuss. 

 

Verwendungsnachweis: Die Abrechnungsbedingungen werden im vorläufigen Bescheid mitgeteilt. Der
Verwendungsnachweis ist spätestens acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme bzw. nach erfolgter Anschaffung einzureichen. Auf der Grundlage des Verwendungsnachweises bewilligt der Bezirksjugendring den
endgültigen Zuschuss für die beantragte Veranstaltung/Anschaffung.

 

Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach der Bewilligung des endgültigen Zuschusses.

 

Prüfung: Eine Belegprüfung behält sich der Bezirksjugendring vor. Die Belege sind 5 Jahre aufzubewahren. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

Antragstellung ist ausschließlich online spätestens vor der geplanten Maßnahme bzw. Anschaffung einzureichen.

 

Der Verwendungsnachweis ist spätestens acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme bzw. nach erfolgter Anschaffung einzureichen.

Ansprechpartner*innen für fachliche Beratung und Fragen zum Antrag Mehraufwand Diversität:

Mona Harangozó  (Fachbereich Vielfalt, Fachstelle Diversität und Politische Bildung)

Telefon: 089. 54 70 84 19

mona.harangozo@jugend-oberbayern.de  

Wir stellen Ihnen hier den Antrag und Verwendungsnachweis als Download-Dokumente zur Verfügung, damit Sie sich alle Informationen, die sie zum Ausfüllen benötigen, vorab einholen können. Bitte beachten sie: Anträge können ab sofort nur noch online eingereicht werden.

 

Ausfüllhilfe zum Antrag Mehrbedarf Diversität

 

Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis Mehrbedarf Diversität

 

Richtlinien

Auf die Förderung der Maßnahme durch den Bezirksjugendring ist in allen Druckerzeugnissen, auf visuellen Medien sowie Webseiten hinzuweisen. Die aktuellen Logos des Bezirks und des Bezirksjugendrings sind grundsätzlich zu verwenden. Werden die Logos nicht verwendet, kann sich das förderschädlich auswirken.

 

Zum Druck (pdf-Datei)

logoleiste druck.pdf

 

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Doppel-Logo Bezirk Oberbayern und Bezirksjugendring Oberbayern