Die BJR Förderungen sind für Mitarbeiter- und Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit gedacht und werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der bayerischen Staatsregierung finanziert.
Was wird gefördert?
Mitarbeiterbildungsmaßnahmen sind Maßnahmen, in denen Mitarbeiter*innen auf ihre Tätigkeit in der Jugendarbeit vorbereitet und hierfür weitergebildet werden. Im Rahmen der Kontingentselbstverwaltung bewirtschaftet der Bezirksjugendring Oberbayern Mittel für den Bayerischen Jugendring selbst.
Jugendbildungsmaßnahmen dienen dazu, junge Menschen zu qualifizieren, ihnen u.a. Hilfe zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit und zur Mitverantwortung in der Gesellschaft zu befähigen.
Antragsberechtigt über den Bezirksjugendring Oberbayern sind die oberbayerischen Stadt- und Kreisjugendringe.
Die Anträge müssen spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme beim Bezirksjugendring Oberbayern per Email zugestellt werden.
Zu den Anträgen:
Zweck der Förderung
Die Förderung aus Mitteln des Kinder und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung soll Bildungsveranstaltungen für Jugendliche bis einschließlich 26 Jahren im politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen oder sportlichen Bereich ermöglichen.
Download Formulare
Rahmenrichtlinien ab 01.10.2022
JBM Fachliche Anforderungen ab 01.05.2022
Nachweis Stundenzettel (Excel)
Belegliste (Excel)
Das Formular bitte herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und an den Bezirksjugendring Oberbayern KSV@jugend-oberbayern.de schicken.
Bitte zuerst die Teilnehmerliste ausfüllen, denn dann füllen sich andere Teile des Antrags automatisch aus.
Wichtiger Hinweis: Auf allen Ausschreibungen, Print, Digital und Homepage muss der Zuschussgeber (BJR und Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) benannt sein.
Logoleiste für druck (pdf):
Webauflösung (jpeg)
Jugendbildungsmaßnahmen (JBM) mit größerem Teilnehmer*innenkreis
Bildungsveranstaltungen für Jugendliche bis einschließlich 26 Jahren im politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen oder sportlichen Bereich und ab einer Mindestteilnehmerzahl von 61 Personen (ohne Referent*innen).
Zweck der Förderung
Die Förderung aus Mitteln des Kinder und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung soll Maßnahmen zur Ausbildung und Qualifizierung von in der Regel ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen und Verantwortlichen in der Jugendarbeit ermöglichen.
Download Formulare
Rahmenrichtlinien ab 01.10.2022
AEJ Fachliche Anforderungen ab 01.05.2022 (pdf)
Nachweis Stundenzettel (Excel)
AEJ_Antrag (Excel)
Das Formular bitte herunterladen, unterschreiben und an den Bezirksjugendring Oberbayern KSV@jugend-oberbayern.de schicken.
Bitte zuerst die Teilnehmerliste ausfüllen, denn dann füllen sich weitere Teile des Antrags automatisch aus.
Wichtiger Hinweis: Auf allen Ausschreibungen, Print, Digital und Homepage muss der Zuschussgeber (BJR und Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) benannt sein.
Logoleiste für druck (pdf):
Webauflösung (jpeg)
Ansprechpartnerin:
Olga Sauter
Telefon: 089. 54 70 84 45
Mobil: 0176 48 99 44 83
olga.sauter@jugend-oberbayern.de
Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 08:30 – 13:30 Uhr