Jugendringe

Aufgaben der Jugendringe

In Oberbayern gibt es 23 Kreis- bzw. Stadtjugendringe. Sie sind die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Jugendgemeinschaften auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie sind Gliederungen des Bayerischen Jugendrings (Körperschaft des öffentlichen Rechts).

Die Kreis- und Stadtjugendringe setzen sich für die Belange junger Menschen ein. Die Vorstandsmitglieder verstehen sich als Lobbyisten der Jugend, indem sie die Interessen und Belange der Jugendlichen bündeln und in die gesellschaftliche Diskussion einbringen, z.B. in der Öffentlichkeit, der Politik oder gegenüber Behörden.

 

Dies geschieht u.a. durch:

  • die Teilnahme und Mitgestaltung in den Jugendhilfeausschüssen;
  • die Mitwirkung bei der Bauleitplanung;
  • die Erstellung von kommunalen Jugendplänen;
  • die Förderung der Jugendarbeit auf Stadt- bzw. Kreisebene;
  • die Trägerschaft von Einrichtungen der Jugendarbeit, wie z.B. Jugendzeltplätze
  • und Jugendfreizeitheime (meist übertragene öffentliche Aufgaben).

 

Links zu den einzelnen Kreisjugendringen:

 

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