Dach, unter dem sich Kinder- und Jugendarbeit organisieren kann.
Es gibt verschiedene Trägerschaften. Dadurch ist eine Vielfalt der Kinder- und Jugendarbeit mit gemeinschaftlich ausgehandelten Themensetzungen möglich. Die Träger werden durch freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen gegründet. Unter den Trägern sind sowohl öffentliche, als auch private, die öffentlich anerkannt werden können, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen (festgelegt im SGB VIII). Wenn von Trägern der Sozialen Arbeit gesprochen wird, sind meist Leistungsbringer gemeint, also diejenigen Organisationen, die die gesetzlich definierten Leistungen erbringen. Wobei die freien Träger (Verbände, Initiativen…) nicht darauf beschränkt sind gesetzliche Dienstleistungen zu erbringen. Leistungsträger (z.B. die Stadt München, der Bayerische Jugendring) sind öffentliche Organisationen, die für das Erbringen der Leistung zuständig sind. Sie sind in der Lage dies unter ihrer Verantwortung an Leistungsbringer zu delegieren.
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